- Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht
aus.
- Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände
gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Bewegung
oder Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen der Reitanlage eingehalten werden.
- Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs
zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kann eine Person das Abstandsgebot in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel nicht nur vorübergehend nicht einhalten, so hat auch sie eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
- bei sportlicher Betätigung muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden
- Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde
voneinander erfolgen.
- Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
- Der Aufenthaltsraum des Reitstalls bleibt geschlossen
- Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und zu
desinfizieren